Mit Anordnung des Bürgermeisters Nr. 27 vom 29.07.2024 wurde die Einführung der Gebührenpflicht ab 01.08.2024 und das Ausmaß der zu entrichtenden Gebühr für den Parkplatz Weißbrunn wie folgt festgelegt:
8,00 € / Tag
14,00 € / 2 Tage
39,00 € / Woche
89,00 € / Saisonskarte
Die Gebührenpflicht gilt jeden Tag für den Zeitraum 01.05. bis 31.10. eines jeden Jahres.
Es gilt ein generelles Nachtparkverbot ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, ausgenommen davon ist das Parken an mehreren hintereinander folgenden Tagen.
Bürger/innen mit dem Wohnsitz in der Gemeinde Ulten sind ermächtigt gegen Vorlage der Parkausweises, ausgestellt von der Gemeinde Ulten mit einer unbegrenzten Gültigkeit ohne Bezahlung der Parkgebühr auf oben genannten gebührenpflichtigen Parkplätzen zu parken. Der Parkausweis wird auf das Kennzeichen eines anzugebenden Fahrzeugs ausgestellt, wobei der Inhaber des Parkausweises auch Eigentümer des angegebenen Fahrzeugs sein muss.
Die Ausstellung des Parkausweises kann von den BürgerInnen mit Wohnsitz in der Gemeinde Ulten zu den Öffnungszeiten der Gemeindeämter im Sekretariat oder bei den demografischen Ämtern der Gemeinde Ulten zu folgenden Bedingungen beantragt werden:
Der Parkausweis muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gegen Vorlage des des Ansuchens um Ausstellung des Parkausweises beantragt werden und kann vom Antragsteller selbst oder von einer von ihm beauftragen Person und gegen Vorlage des Fahrzeugbüchleins in den Gemeindeämtern abgeholt werden.
Die Saisonskarte kann von nicht in der Gemeinde Ulten ansässigen Personen zu den Öffnungszeiten der Gemeindeämter im Sekretariat oder bei den demografischen Ämtern der Gemeinde Ulten zu folgenden Bedingungen beantragt werden:
Die Saisonskarte muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gegen Vorlage des Ansuchens um Ausstellung der Saisonskarte für das Parken in Weißbrunn und des Fahrzeugbüchleins beantragt werden.
Nach Einlangen des Ansuchens erhält der Antragstellende eine Aufforderung zur Zahlung des Betrages des jeweils geltenden Tarifs mittels pagoPA.
Die Saisonskarte wird erst ausgestellt, nachdem die Gemeindebuchhaltung den Eingang auf dem Schatzamtskonto der Gemeinde bestätigt hat.
Die Ausstellung der Saisonskarte beansprucht somit eine Zeit bis zu 10 Tagen.
Der Parkausweis darf nicht an andere Personen weiter gegeben werden und muss bei Verlust der Voraussetzungen für den Besitz des Parkausweises unverzüglich der Gemeinde Ulten zurück gegeben werden.
Ansuchen um um Ausstellung des Parkausweises für das Parken in Weißbrunn
Ansuchen um um Ausstellung des Parkausweises für das Parken in Weißbrunn
Ansuchen um Ausstellung der Saisonskarte
Ansuchen um Ausstellung der Saisonskarte